Im privaten Verkehrszivilrecht (Verkehrshaftungs- und Schadenersatzrecht) kennen wir dank der engen Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen und jahrelanger Praxis in der Unfallregulierung die rechtlichen Nuancen der Anspruchsdurchsetzung gegenüber den Kfz-Haftpflichtversicherern. Dabei sind umfangreiche verkehrsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Wir vertreten Sie als Geschädigten und holen für Sie neben dem Sachschaden am Pkw, auch jeden weiteren Schaden wie z.B. Nutzungsentschädigung, Mietwagenkosten, Fahrtkosten, Sachverständigenkosten uvm. Soweit nach einem Verkehrsunfall Personenschaden in Raum stehen, setzen wir für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und/oder entgangenen Gewinn (bei Selbstständigen) durch.

 

Wir beraten Sie und übernehmen für Sie die Schadensabwicklung. Unsere Kosten trägt meist die gegnerische Haftpflichtversicherung!